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Versicherungsbetriebslehre

I. Begriff: Die Versicherungsbetriebslehre bildet einen Teilbereich der (gesamten) Versicherungswissenschaft, die als weitere Teildisziplinen die gesamtwirtschaftlich ausgerichtete Versicherungsökonomie, aus der die Versicherungsbetriebslehre hervorgegangen ist, das Privat- und Sozialversicherungsrecht, die Versicherungsmathematik, die technischen Aspekte zu versichernder Objekte und Produktionsprozesse (Versicherung und Technik) sowie die Versicherungsmedizin umfaßt. Sie versteht sich gleichzeitig in einer wirtschaftszweigspezifischen Strukturierung des Gesamtkonzepts der Betriebswirtschaftslehre als eine spezielle Betriebswirtschaftslehre von Individual-(Privat-)Versicherungen und somit als Spezialfall einer Betriebswirtschaftslehre von Dienstleistungsunternehmen. - Im Mittelpunkt der Versicherungsbetriebslehre steht die Analyse des zentralen Phänomens der Versicherung als einer kollektiven Reservebildung für einen a priori nicht mit abschließender Sicherheit zu prognostizierenden Kapitalbedarf zur Deckung von zukünftigen, zum Zeitpunkt ihrer Kalkulation in Anzahl und/oder Höhe noch ungewissen, versicherten Schäden (sog. Versicherungsfällen). Der Begriff Versicherung, der im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Bezeichnung für die Branche der Versicherungswirtschaft oder die Institutionen vor allem der Versicherungsunternehmen Verwendung findet, beschreibt insofern die am Markt angebotene Leistung eines Versicherungsunternehmens. Die nachfolgende Skizzierung der Ursachen für die Erstellung und Nachfrage einer solchen Leistung dient dabei als argumentative Grundlage für die Ableitung von Objektbereich, Modellen und Methoden sowie Anwendungen der Versicherungsbetriebslehre. - Aufgrund unvollständiger oder unvollkommener Informationen über Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge der Realität unterliegen Individuen in ihren Entscheidungen bzw. Handlungen allgemein einer subjektspezifischen Unsicherheit, so daß zukünftige Ereignisrealisationen nicht mit absoluter Sicherheit im voraus zu bestimmen sind. Als Konsequenz hieraus ist das zielorientierte Handeln nicht so zu determinieren, daß geplante Ziele regelmäßig mit Sicherheit erreicht werden und insofern Abweichungen von diesen Zielen nicht vollständig auszuschließen sind. Ein Individuum unterliegt hinsichtlich seines finalen Handelns demnach regelmäßig einem mehr oder weniger großen Informationsdefizit über das Erreichen angestrebter Ziele, welches als Risiko definiert wird. Solche Risiken werden in Abhängigkeit von der jeweiligen, subjektiven Risikoeinstellung individuell unterschiedlich wahrgenommen. Neben dieser individuellen Risikoeinstellung können in einer erweiterten Sichtweise auch bestimmte Lebenssituationen, in denen sich ein Individuum befindet, auf dessen Risikowahrnehmung bzw. -bewußtsein wirken. So entwickelt vermutlich ein Single eine andere Risikoeinstellung als ein Familienvater. In Abhängigkeit von der jeweiligen situationsabhängigen Risikoeinstellung bzw. -wahrnehmung respektive der eigenen Sicherheitsbefindlichkeit resultieren dementsprechend unterschiedliche, individuelle Absicherungsbedürfnisse. Diese konkretisieren sich dann in Abhängigkeit von weiteren Rahmenbedingungen wie etwa dem Einkommen oder dem ausgeübten Beruf in einem individuellen Absicherungsbedarf. - Zur Deckung dieses konkreten Absicherungsbedarfs steht dem privaten Haushalt oder einem Unternehmen neben anderen risikopolitischen Maßnahmen wie bspw. der Risikomeidung, der individuellen Reservebildung oder der Schadenverhütung die Versicherung als ein risikopolitisches Instrument zur Verfügung. Dieses von Versicherungsunternehmen produzierte Wirtschaftsgut Versicherungsschutz dient dazu, die Finanzplanung von privaten Haushalten oder Unternehmen dadurch sicherer zu machen, daß Wirtschaftssubjekte ihre, in Zeitpunkt und/oder Höhe ungewissen, finanziellen Folgen von zufälligen Schadenereignissen auf Versicherungsunternehmen transferieren können. Durch die finanzielle Reservebildung in einem (Teil-)Kollektiv von Versicherten bietet sich den Wirtschaftssubjekten eine unverzügliche und kostengünstigere Absicherung ihrer Finanzpläne als im Rahmen eines individuellen Sparvorgangs. Denn durch ein solches Sparen ist es zumeist nicht möglich, ausreichend Vorsorge für einen größeren oder auch mehrere Schäden zu treffen, zumal sich ein solcher bereits kurz nach Beginn der individuellen Reservebildung ereignen kann. Insofern organisieren Versicherungsunternehmen für die einzelnen privaten Haushalte oder Unternehmen die hierfür notwendige Reservebildung im Sinne eines kollektiven Ansparens in einer Gemeinschaft von Versicherten und sichern diese durch Eigenkapital ab, um für spezielle Versicherungsfälle den betroffenen Versicherungsnehmern die finanziellen Möglichkeiten zur Restitution von Planabweichungen zur Verfügung zu stellen. - Dementsprechend umfaßt der Objektbereich der Versicherungsbetriebslehre das Wirtschaften in Versicherungsunternehmungen als einem Anbieter von Versicherungen sowie die damit verbundenen Vorgänge zwischen Versicherungsunternehmen wie auch die auf die unternehmerische Tätigkeit einwirkenden Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund vor allem der Kundenorientierung konsequenterweise auch die Nachfrager von Versicherung. Durch diese Aufnahme der nachfragenden Wirtschaftssubjekte in den Objektbereich impliziert das im Rahmen einer Versicherungsbetriebslehre notwendigerweise zugrundezulegende und im Schrifttum kontrovers diskutierte Betriebsverständnis insofern neben der Produktionswirtschaft des Versicherungsunternehmens auch die privaten Haushalte als einer Gruppe von (potentiellen) Versicherungsnehmern neben anderen Versicherungs- bzw. Wirtschaftsunternehmen. Diese erweiterte Perspektive erscheint zweckmäßig, als insbesondere die privaten Haushalte respektive deren Versicherungsnachfrage eine wesentliche Grundlage für Existenz bzw. Fortbestand von Versicherungsunternehmen darstellen. Zugleich wird durch diese Berücksichtigung der Nachfrager im versicherungsbetrieblichen Gegenstandsbereich einer nur eingeschränkten, partikularistischen Konzeption der Versicherungsbetriebslehre entgegengetreten. - Während früher die Besonderheiten der Versicherungsproduktion und der Versicherungsprodukte, der Rechnungslegung und Organisation von Versicherungsunternehmen den Untersuchungsschwerpunkt bildeten, dominieren heute Nachweisbestrebungen hinsichtlich der Gültigkeit von Aussagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre auch für versicherungsspezifische Fragestellungen. Allerdings basieren allgemein betriebswirtschaftliche Erklärungsansätze zumeist auf der deterministischen bzw. klassischen Vorstellung der Gütertransformation und damit der Annahme einer regelmäßig exakten und sicheren Zielpunkterreichung. Solche Erklärungsansätze erweisen sich jedoch zumeist als unzureichend für die Versicherungsbetriebslehre. Denn das zentrale Problem im Rahmen versicherungsspezifischer Fragestellungen stellen die aus zufälligen Schadenereignissen der Zukunft resultierenden und im vorab ungewissen Kapitalbedarfe sowie deren Konsolidierungsmechanismen dar. Es bedarf also einer stochastischen, in der Betriebswirtschaftslehre bislang nicht ausreichend berücksichtigten Vorstellung der Güterproduktion. Nach deren Konzeption sind lediglich wahrscheinlichkeitsgestützte Aussagen über eine große Zahl von Ereignissen möglich, so daß aufgrund der damit verbundenen Akzeptanz von Störvariablen ex ante nur ein Zielintervall bestimmt werden kann. Benötigt werden insofern stochastische Beschreibungs-, Erklärungs-, Prognose- und Entscheidungsmodelle, da es nicht ausreicht, nur die Erwartungswerte zufällig schwankender Schadenzahlen und -höhen zu betrachten, um hieraus (pseudo-)deterministische Schlüsse zu ziehen. - Versicherungsbetriebliche Forschung und Lehre beschäftigen sich mit einer Vielzahl von Aufgabenstellungen und dabei insbesondere mit Aspekten der Prämienkalkulation und Tarifierung, Fragen der Innen- und Außenorganisation des Versicherungsunternehmens, den Bereichen des Marketing und der Unternehmenskommunikation, der Unternehmensführung und -planung, Buchhaltung und Bilanzierung, Kostenrechnung und Controlling, der Statistik, Fragen der Rückversicherung, Problemstellungen der Kapitalanlage und Vermögensverwaltung sowie in einem übergeordneten Zusammenhang Aspekte des Risk Management. Die möglichst umfassende Beschreibung und Erklärung dieser verschiedentlichen Teilbereiche erfordert dabei eine interdisziplinäre Öffnung zu anderen wissenschaftlichen Disziplinen. So wäre exemplarisch eine notwendige Analyse des Risiko- oder Kaufverhaltens von Versicherungsnehmern ohne psychologische und soziologische Erkenntnisse nicht möglich. - Alle versicherungsunternehmerischen Aktivitäten sind dabei eingebettet in ein Netzwerk unternehmensexterner Rahmenbedingungen, die von Versicherungsunternehmen als 'Daten' anzusehen und im Rahmen versicherungsbetrieblicher Entscheidungen bzw. Handlungen zu berücksichtigen sind. Als unternehmensexterne Rahmenbedingungen sind hierbei insbesondere einzel-/gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen (wie z.B. ein verändertes Versicherungsbedürfnis im Lebenszyklus privater Haushalte oder ein erhöhtes Qualitäts- und Preisbewußtsein von (potentiellen) Versicherungsnehmern), politisch-rechtliche Rahmenbedingungen (wie z.B. der weitgehende Wegfall der Tarif- und Bedingungsgenehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) im Zuge des EU-Binnenmarktes), physisch-technologische Rahmenbedingungen (wie z.B. die verstärkte EDV-Unterstützung bei der Produktentwicklung) sowie sozial-kulturelle Rahmenbedingungen (wie z.B. der feststellbare Wertewandel, der sich unter anderem in verstärkten Individualisierungstendenzen und damit veränderten Kundenbedürfnissen manifestiert) zu nennen.
II. Modelle und Methoden: 1. Einteilung: Versicherungsbetriebliche Modelle werden zur Erfassung und Erklärung versicherungsspezifischer Tatbestände und damit zur Lösung praktischer Probleme erstellt. Ihre Einteilung erfolgt nach den abgebildeten Objektbereichen der Versicherungsunternehmung in versicherungstechnische und nichtversicherungstechnische Partialmodelle sowie in versicherungsbetriebliche Globalmodelle. Partialmodelle erfassen dabei Teilaspekte versicherungsbetrieblicher Tätigkeit, wohingegen Globalmodelle versuchen, das Versicherungsgeschäft in seiner Gesamtheit zu formalisieren. Die jeweiligen Methoden sind entsprechend den einzelnen Modellen zuzuordnen. - 2. Versicherungstechnische Partialmodelle: Da die Dienstleistung Versicherungsschutz ein Nominalgut ist und die daraus entstehenden Verpflichtungen für ein Versicherungsunternehmen zumeist Geldleistungen darstellen, werden geeignete Merkmale zur modelladäquaten Abbildung der ökonomischen Konsequenzen benötigt. Insofern bedarf es zur Erstellung von Versicherungsschutz der Ermittlung der stochastischen Gesetzmäßigkeiten der Anzahl und/oder Höhe der Versicherungsleistungen. Hierzu werden für die Schadenzahl N (d.h. für die Anzahl der Versicherungsleistungen), für die Schadensumme X (d.h. für die Höhe der einzelnen Versicherungsleistungen) und für den Gesamtschaden S (d.h. für die Gesamtsumme der Schäden, die sich in einer Versicherungsperiode t ereignet haben) die in der Wahrscheinlichkeitstheorie entwickelten Verteilungsmodelle von diskreten und kontinuierlichen Zufallsvariablen verwendet. Die sich in der Zeit vollziehenden empirischen Schadenverläufe lassen sich als stochastische Prozesse mit kontinuierlichen Zeitparametern und bei Schadenzahlprozessen mit diskreten bzw. bei Gesamtschadenprozessen mit kontinuierlichen Raumvariablen abbilden. Für die Modellierung von Schadenzahlverläufen werden unter anderem der Pólya-Prozeß und Varianten des Poisson-Prozesses, für die Modellierung der Schadenhöhe kontinuierliche Verteilungen wie z.B. Exponential-, Pareto-, Gamma- und Betaverteilungen verwendet. Eine Schätzung der Parameter versicherungstechnischer Partialmodelle erfolgt anhand von Statistiken bspw. einer Volkszählung oder über Schadendaten von Versicherungsunternehmen, wohingegen ihre empirische Relevanz mit Hilfe von statistischen Tests überprüft wird. Dementsprechend gesicherte stochastische Gesetzmäßigkeiten bilden dann die Basis für risikopolitische bzw. versicherungsbetriebliche Entscheidungen bzw. Anwendungen. - 3. Nichtversicherungstechnische Partialmodelle: Die nichtversicherungstechnischen Partialmodelle sind in der Regel Modelle der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre oder der volkswirtschaftlichen Mikrotheorie, die auf versicherungsspezifische Fragestellungen transferiert wurden. Eine die empirischen Tatbestände berücksichtende Überprüfung dieser übertragenen Erkenntnisse in bezug auf ihre Gültigkeit auch für Versicherungsunternehmen ist bislang jedoch zumeist unterblieben. Zudem ist die generelle Eignung dieser vielfach deterministisch ausgerichteten Modelle der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre hinsichtlich der Eigenart der Dienstleistung Versicherungsschutz, die vor allem aus der Stochastizität der Schäden und der Zeitraumbezogenheit der Dienstleistung Versicherungsschutz resultiert, zu hinterfragen. Dies gilt beispielsweise für die Übertragung der deterministischen Produktionstheorie von Gutenberg als Erklärungsmodell für die Versicherungsproduktion. Auch der Versuch der Nutzung des Capital-Asset-Pricing-Modells (CAPM) für eine marktmäßige Bewertung von zu versichernden versicherungstechnischer Einheiten oder die Anwendung der Optionspreistheorie für die Prämienkalkulation erscheinen insofern wenig aussichtsreich, da Kapitalmärkte keine adäquate Bewertung von versicherungstechnischen Risiken durchführen können, da Versicherungsmärkte unterschiedliche Handelsstrukturen und unterschiedliche Marktteilnehmer besitzen und da schließlich auf Versicherungsmärkten mit wesentlich anderen Produkten gehandelt wird als auf Kapitalmärkten. Als bislang einziger Ansatz, der viele ökonomische Teilprobleme der Versicherungsunternehmung (allerdings von einem normativen Standpunkt aus) lösen konnte, hat sich die stochastische Entscheidungstheorie bewährt. So lassen sich in diesem Modell z.B. Bruttoprämien kalkulieren und Rückversicherungsentscheidungen bei mehrfachen, d.h. nicht nur risikopolitischen Zielsetzungen treffen. - 4. Versicherungsbetriebliche Globalmodelle: Versicherungsbetriebliche Globalmodelle stellen einen Versuch dar, das Versicherungsgeschäft als Ganzes und damit versicherungstechnisches und nichtversicherungstechnisches Geschäft einschließlich der Kapitalanlage zu formalisieren. Als solche sind zunächst zu Lernzwecken bzw. zu Zwecken der Aus- und Weiterbildung entwickelte Modelle zu nennen wie beispielsweise das Simulationsmodell des Genfer Batelle-Instituts zur Messung des Einflusses der Inflation auf das Kraftfahrzeug-Geschäft oder auch das Instrument des Versicherungsplanspiels zur computergestützten Simulation der Zusammenhänge und Auswirkungen von versicherungsspezifischen Entscheidungen insbesondere in bezug auf Bestandsverwaltung, Akquisition, Schadensimulation, Rückversicherung und Kapitalanlage. Weiterhin läßt sich, basierend auf der Überlegung, daß Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung eines Versicherungsunternehmens gleichfalls als ein solches Globalmodell angesehen werden können, neben der Möglichkeit der Erstellung von Planbilanzen auch der Ansatz eines Asset-Liability-Managements oder auch Aktiv-Passiv-Managements als Globalmodell im verstandenen Sinne werten. Wesentlicher Inhalt dieser Konzeption ist die Abstimmung zwischen Kapitalanlagen und versicherungstechnischen Verpflichtungen, die sich im traditionellen Asset-Liability Management auf die Steuerung der Aktivseite bei gegebener Passivseite beschränkt, wohingegen ein simultanes Asset-Liability-Management auf die wechselseitige Abstimmung von Aktiv- und Passivseite ausgerichtet ist.
III. Anwendungen: 1. Bildung der kollektiven Reserve: Aufgabe bzw. Leistung von Versicherungsunternehmen ist es, die individuelle Reservebildung von Versicherungsschutz nachfragenden Wirtschaftssubjekten für finanzielle Folgen von zufälligen Planzielabweichungen zu übernehmen. Möglich wird dies durch die Zusammenfassung der Versicherungsnehmer bzw. versicherungstechnischen Einheiten in (Teil-)Kollektive. Dadurch können auf der Basis der Gesetze der großen Zahlen als mathematischer Grundlage für die Versicherungsproduktion mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsaussagen der potentielle Kapitalbedarf des Kollektivs möglichst genau kalkuliert und damit für jeden einzelnen Versicherungsnehmer im Versicherungsfall dessen finanzielle Folgen getragen werden. Das hierbei für jedes Versicherungsunternehmen existente Grundproblem begründet sich aus dem Sachverhalt, in einer jeweiligen Gegenwart mit Hilfe von diagnostizierten Daten der Vergangenheit potentielle Planzielabweichungen der Zukunft zu prognostizieren und damit eine adäquate kollektive Reserve zu bilden. Dieses Grundproblem zerfällt im wesentlichen in zwei Komponenten, da das Versicherungsunternehmen sowohl die Größe des einzelnen Beitrags (Prämienkalkulation) einer versicherungstechnischen Einheit als auch die Größe der gesamten Reserve für alle potentiellen Versicherungsleistungen und somit die über die Risikoprämien hinausgehenden Kapitalbedarfe im Sinne von Sicherheitsreserven für Abweichungen von der zugrundegelegten Kalkulationsbasis zu bestimmen hat. - 2. Prämienkalkulation: Der von privatem Haushalt oder Unternehmen zu entrichtende Preis für die nachgefragte Dienstleistung Versicherungsschutz wird als Bruttoprämie bezeichnet und setzt sich in seinen wesentlichen kalkulatorischen Komponenten zusammen aus Risikoprämie (= Nettoprämie, Bruttorisikoprämie), Zuschlägen für Betriebskosten, kalkulatorischem Gewinn, Versicherungssteuer und evtl. dem Abzugsposten anteiliger Kapitalerträge (Cash-Flow-Underwriting). Die Risikoprämie unterteilt sich in eine Nettorisikoprämie, d.h. den Erwartungswert der Gesamtschadenverteilung, und den Sicherheitszuschlag, d.h. das Äquivalent für die Ungewißheit, daß sich ein höherer Schaden ("Überschaden") als der Erwartungswert ereignet. Die Errechnung des Sicherheitszuschlags kann nach unterschiedlichen Prämienprinzipen und dabei beispielsweise nach klassischen (parametrischen) Entscheidungskriterien in Abhängigkeit von Streuungs- und/oder Schiefeparametern der vom Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen transferierten Schadenverteilung oder nach dem auf dem Bernoulli-Kriterium basierenden Null-Nutzen-Prinzip erfolgen. In jüngster Zeit setzt sich das Perzentil-Prinzip durch, das von einer vom Versicherungsunternehmen akzeptierten Verlustwahrscheinlichkeit bzw. von einer im Versicherungsaufsichtsgesetz festgelegten Mindestsicherheit (Solvabilität) ausgeht. Der Sicherheitszuschlag kann versicherungsbetrieblich als ein Mittel zur Finanzierung der Reserve, risikotheoretisch als der Beitrag interpretiert werden, der notwendig ist, um der jeweiligen Risikoeinstellung des Versicherungsunternehmens bei der Übernahme der Schadenverteilung des Versicherungsnehmers Rechnung zu tragen. - 3. Sicherheitsreserven: Um die Wahrscheinlichkeit eines Verlustes aus dem Risikogeschäft, verstanden als Differenz zwischen Risikoprämie und Versicherungsleistungen, in Grenzen zu halten, muß eine weitere Reserve gebildet bzw. vorgehalten werden. Diese Sicherheitsreserve setzt sich zusammen aus nicht verbrauchten Prämien sowie gesetzlich vorgegebenen Kapitalanforderungen. Insofern ist sie in mehreren Passivposten der Bilanz eines Versicherungsunternehmens und dabei insbesondere in Eigenkapital, Rücklagen, Schwankungsrückstellung, Deckungsrückstellung, Großrisikorückstellung und Drohverlustrückstellung enthalten. - 4. Risikoteilung: Um das Risiko des Versicherungsunternehmens zielkonform zu managen und auf einem bestimmten Sicherheitsniveau, d.h. auf einer akzeptierten Verlustwahrscheinlichkeit, zu halten, stehen dem Versicherungsunternehmen neben der Annahmepolitik (Risikoselektion) die Verfahren der Risikoteilung als einem (weiteren) Instrument im Rahmen des Risk Management zur Verfügung. Hierbei bietet sich dem Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, dieses Risiko mit dem Versicherungsnehmer in Form einer Selbstbeteiligung und/oder mit anderen Erst- bzw. Rückversicherungsunternehmen in Form der Rückversicherung zu teilen. Selbstbeteiligung heißt, daß sich der Versicherungsnehmer an seinen Schäden selbst beteiligt und vom Versicherungsunternehmen eine Entschädigung erhält, die in der Regel kleiner ist als der versicherte Schaden. Es gibt hierbei verschiedene Formen der Selbstbeteiligung. Bei Vereinbarung einer prozentualen Selbstbeteiligung beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit einem im Versicherungsvertrag festgelegten Prozentsatz an jedem seiner Schäden (z.B. Quotentarife in der Krankenversicherung). Bei einer Integralfranchise hingegen trägt der Versicherungsnehmer seinen Schaden bis zu einem vereinbarten Franchisepunkt I selbst. Schäden, die größer als I sind, übernimmt der Versicherer ganz, wobei hier im besonderen die Gefahr des moralischen Risikos (d.h. das veränderte Risikoverhalten nach Versicherungsabschluß) gegeben ist. Bei Festlegung einer Haftungssumme entschädigt das Versicherungsunternehmen maximal die Haftungssumme H. Den H überschreitenden Anteil der Schadensumme muß der Versicherungsnehmer selbst zahlen (z.B. Haftpflichtversicherung bzw. allgemein Erstrisikoversicherung). Bei einer Abzugsfranchise entschädigt der Versicherer jede Schadensumme nach Abzug des Franchisebetrags A (z.B. Kaskoversicherung). Im Rahmen einer Zeitfranchise schließlich leistet das Versicherungsunternehmen die ab einem bestimmten Tag nach dem Schadenereignis anfallende Schadensumme (z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung). - In ähnlicher Weise wie durch die Selbstbeteiligung wird die Gesamtschadenverteilung des Erstversicherungsunternehmens aus einer risikotheoretischen Perspektive heraus durch die Rückversicherung verändert. Allerdings beziehen sich die Rückversicherungsverträge selten auf einzelne Risiken, sondern meistens auf Teilkollektive oder ganze Versicherungszweige des Erstversicherers. Insofern ist die Bezugsgröße nicht eine individuelle, sondern eine kollektive Gesamtschadenverteilung. Das risikotheoretische Ziel bei Abschluß einer Rückversicherung ist die Reduktion der Streuung dieser Gesamtschadenverteilung und dabei insbesondere der Verlustwahrscheinlichkeit, wobei mit der Zahlung der Rückversicherungsprämie die Gewinnchancen des Erstversicherungsunternehmens durch die angestrebte Reduktion der Verlustwahrscheinlichkeit vermindert werden. Außer zur Streuungsreduktion benutzen die Erstversicherungsunternehmen die Rückversicherung zur eigenen Kapazitätserweiterung, zum bilanziellen Austausch von Schaden- und Betriebskosten, zum Einkauf von Know-how (Service) sowie zur Finanzierung von Katastrophenschäden in der Schadenversicherung oder von Teilen der Abschlußkosten der Lebensversicherung. Die wichtigsten Formen der Rückversicherung sind im Rahmen der proportionalen Rückversicherung die Quotenrückversicherung und die Summenexzedentenrückversicherung. Bei der Quotenrückversicherung teilen Erst- und Rückversicherungsunternehmen Prämien und Schäden der im Rückversicherungsvertrag festgelegten Risiken in einem bestimmten prozentualen Verhältnis. Demgegenüber wird bei Vereinbarung einer Summenexzedentenrückversicherung das versicherte Risiko durch eine Versicherungssumme bewertet. Übersteigt diese Versicherungssumme den Selbstbehalt (Maximum) des Erstversicherungsunternehmens, wird dieser Teil des versicherten Risikos an den Rückversicherer weitergegeben. Als wesentliche Formen der nicht-proportionalen Rückversicherung sind zu nennen zum einen die Schadenexzedentenrückversicherung, bei der der Rückversicherer den eine bestimmte Schadensumme übersteigenden Teil von Einzelschäden trägt; zum anderen finanziert bei einer Jahresüberschaden-(Stop-loss-) Rückversicherung das Rückversicherungsunternehmen den Anteil des Jahresgesamtschadens, der eine bestimmte Schadenquote übersteigt.
IVersicherungsbetriebslehre Forschungsinstitutionen und Lehrprogramme: 1. Forschungsinstitutionen: Die Versicherungswirtschaft unterhält als Abteilung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in Bonn das Betriebswirtschaftliche Institut der Versicherungswirtschaft, welches sich vor allem um die betriebswirtschaftlichen Belange der Versicherungswirtschaft bemüht. Die Volkswirtschaftlichen Abteilung des Gesamtverbandes aggregiert die Daten der externen Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen und stellt sie zu Forschungszwecken zur Verfügung. Die betriebstechnischen Ausschüsse des Verbandes der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer (Hamburg) sowie des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen (Bonn) untersuchen insbesondere Fragen der Datenverarbeitung und Organisation und geben die Forschungsergebnisse in zwei internen Schriftenreihen heraus. Daneben wird die Versicherungsbetriebslehre als ein Zweig der gesamten Versicherungswissenschaft im Deutschen Verein für Versicherungswissenschaft (Berlin) durch Vortragsveranstaltungen und Herausgabe einer wissenschaftlichen Zeitschrift gefördert. Die risiko- und finanztheoretischen Forschungen der Versicherungswirtschaft werden durch die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsmathematik und des Deutschen Aktuarvereins und dabei vor allem durch die Veranstaltung jährlich mehrerer Fachtagungen und Seminare sowie der Herausgabe einer wissenschaftlichen Zeitschrift unterstützt. - 2. Lehrprogramme: Lehrstühle für Versicherungsbetriebslehre gibt es an den Universitäten Berlin, Frankfurt, Gießen, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Magdeburg, Mannheim, München, Passau und Regensburg. An einigen dieser Lehrstühle sind Forschungsinstitute angeschlossen oder die Lehrstühle selbst sind Teile versicherungswissenschaftlicher Forschungseinrichtungen. In den meisten Lehrprogrammen werden die Lehrinhalte der Versicherungsbetriebslehre in vier Abteilungen gegliedert: Rahmenbedingungen der Versicherungsproduktion (I. Grundlagen), Versicherungsbetriebliche Risikotheorie und Risikopolitik der Versicherungsunternehmen, Theorie der Versicherungsunternehmung sowie Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Die versicherungsbetriebliche Risikotheorie dient als theoretische Grundlage des versicherungstechnischen (Kern-)Geschäfts der Versicherungsunternehmen. Sie liefert quantitative Modelle der transferierten Risiken sowie Methoden, um die risikopolitischen Maßnahmen des Versicherungsunternehmens an der Streuungsreduktion der Gesamtschadenverteilung und im Hinblick auf die Veränderung der Zielfunktion zu bewerten. Die Theorie der Versicherungsunternehmung ist eine theoretische Versicherungsbetriebslehre im engeren Sinne, bei der die nicht-versicherungstechnischen Partialmodelle und Methoden sowie die versicherungsbetrieblichen Globalmodelle im Vordergrund der Betrachtung stehen. Dabei wird vor allem versucht, die in der allgemeinen Betriebwirtschaftslehre aufgestellten Hypothesen auf die Versicherungsunternehmung zu übertragen und an empirischen Daten der Versicherungswirtschaft zu testen. Die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen behandelt insbesondere Aspekte der externen, aber auch der internen Rechnungslegung. Die externe Rechnungslegung gegenüber der Öffentlichkeit sowie die interne Rechnungslegung gegenüber dem BAV sind in ihrer Grundstruktur im Bilanzrichtlinien- sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz (§§ 55ff.) geregelt. Darüber hinaus kann das BAV Verordnungen erlassen, die spezielle Details, z.B. der Schwankungsrückstellung oder der internen Rechnungslegung, regeln. Die externe Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen ist in der Versicherungsbetriebslehre insofern von besonderer Bedeutung, weil sich viele Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts, z.B. diverse versicherungstechnische Rückstellungen, der Ausweis der aktiven und passiven Rückversicherung oder die Trennung von technischem und "allgemeinen", d.h. nichtversicherungstechnischen Geschäft, in der Rechnungslegung niederschlagen und weil die Daten der externen Rechnungslegung als Testdaten zur Überprüfung theoretischer Hypothesen dienen.
Literatur: Albrecht, P., Asset/Liability-Management - Status Quo und zukünftige Herausforderungen, in: Zeitschrift für Versicherungswesen 1995, S. 226-231; Albrecht, P., Kapitalmarkttheoretische Fundierung der Versicherung?, in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 1991, S. 499-530; Albrecht, P./ Lippe, S., Prämie, mathematische und wirtschaftliche Fragen, in: Farny, D. u. a. (Hrsg.), Handwörterbuch der Versicherung, Karlsruhe 1988, S. 525-532; Bittl, A./ Vielreicher, P., Individuelle Wahrnehmung und Versicherungsnachfrage - Konsequenzen für Produktgestaltung und Unternehmenskommunikation von Versicherungsunternehmen, in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 1994, S. 193-217; Bittl, A./Vielreicher, P., Produktinnovationsmanagement in Versicherungsunternehmen: allgemeiner Orientierungsrahmen und empirische Bestandsaufnahme, in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 1996, S. 131-153; Farny, D., Versicherungsbetriebslehre, 2. Aufl., Karlsruhe 1995; Helten, E., Bewertung von Versicherung und anderen risikopolitischen Maßnahmen zur Meidung, Minderung, Überwälzung oder Finanzierung betrieblicher Umweltschäden, in: Wagner, Gerd Rainer (Hrsg.), Ökonomische Risiken und Umweltschutz, München 1992, S. 85-99; Helten, E., Risikokalkulation in Versicherungsunternehmen, in: Schierenbeck, H. (Hrsg.), Bank- und Versicherungslexikon, 2. Aufl., München und Wien 1994, S. 568-574; Helten, E., Versicherungsbetriebslehre, in: Wittmann, W. u. a. (Hrsg.), Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, Teilband 3: R-Z, 5. Aufl., Stuttgart 1993, Sp. 4598-4611; Helten, E., Versicherungswissenschaft - theoretische Grundlage für die Lösung praktischer Probleme der Versicherungswirtschaft, in: Krichbaum, S.; Hübner, U./Schneider, J. (Hrsg.), Aus- und Weiterbildung - Banken und Versicherungen, Stuttgart und Dresden 1994, S. 99-102; Helten, E., Wettbewerbsvorteile durch Wissensbasierte Systeme, in: Versicherungswirtschaft 1992, S. 291-298; Klotzbücher, Ralf, Objektorientierte Planspielentwicklung - Konzept für den Versicherungssektor, Wiesbaden 1996; Lippe, S., Integration von Betriebskosten in risikotheoretische Modelle, Karlsruhe 1983; Scheefer, P., Zur Anwendung der multiattributiven Nutzentheorie bei Rückversicherungsentscheidungen von Erstversicherungsunternehmen. Karlsruhe 1986; Schwake, E., Einige methodologische Anmerkungen zur gegenwärtigen Versicherungsbetriebslehre, in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 1982, S. 171-188; Schwebler, R./Hilger, H., Zur Bedeutung der Wirtschaftswissenschaften für die Versicherungspraxis, in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 1987, S. 339-367.

 

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