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Leistung

I. Betriebswirtschaftslehre: 1. Begriff: Das (gelungene) Ergebnis eines betrieblichen Erzeugungsprozesses. - Begriffsfassungen: a) mengenmäßiger Output, z. B. produzierte Stückzahl, bearbeitete Verwaltungsakte; b) Wert des Prozeßergebnisses, d. h. der bewertete mengenmäßige Output. Leistung ist in letzterem Sinne Gegenbegriff der Kosten, wird aber in dieser Bedeutung zunehmend durch den Terminus Erlös ersetzt. - 2. Arten: Von besonderer Bedeutung für die Kostenrechnung: Unterscheidung von absatzbestimmten Leistung (Kalkulation in der Kostenträgerrechnung) und innerbetrieblichen Leistungen (Kalkulation in der Kostenstellenrechnung). - Vgl. auch Leistungseinheit, Leistungserfassung.
II. Zivilrecht (§ 241 BGB): I. e. S. Handlung oder Unterlassung, zu der der Schuldner aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist (z. B. Übereignung der verkauften Sache usw). I. w. S. Leistungsgegenstand, z. B. die zu übereignende Sache selbst. - Vgl. auch Leistungsstörungen.
III. Umsatzsteuerrecht: Oberbegriff für Lieferungen und (sonstige) Leistungen.

 

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