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Erlös
I. Rechnungswesen: Auf besonderen Ertragskonten ausgewiesener Gegenwert aus Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Produkten, Waren und Dienstleistungen, vermindert um Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen (Umsatzerlös). Die Erlös umfassen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (§ 275 HGB) die Umsatzerlöse und einen Teil der sonstigen betrieblichen Erträge. - Beim Liquidationsverkauf kann der Erlös einen steuerpflichtigen Liquidationsgewinn enthalten. - 2. Erlös als Gegenbegriff der Kosten: Diese Begriffsfassung setzt sich zunehmend durch mit der Folge, daß der Begriff der Leistung als früher dominierender Gegenbegriff (Kosten- und Leistungsrechnung) nunmehr das Mengengerüst der Erlös kennzeichnet. - 3. Erlösarten: Teile eines Gesamterlöses, die für bestimmte Entgeltkomponenten (Teilpreise) anfallen, z. B. Grundgebühr und leistungsabhängige Gebühr für Fernsprechleistungen. - Vgl. auch Einzelerlös, Gemeinerlös, negativer Erlös, Nettoerlös, Bruttoerlös.
II. Preis- und Markttheorie: Umsatz, stellt das mathematische Produkt aus Preis p und Menge x dar: U=px. Mittels dieser Definition gelangt man zur Erlös- oder Umsatz-Funktion. Ist p=f (x) die Preisabsatzfunktion, so folgt U (x)=f (x) x. Häufig benutzte Spezialfälle ergeben sich beim Mengenanpasser-Fall (p=f (x)= ), nämlich U=x (=gegebener Marktpreis), und bei der linearen Preisabsatzfunktion p=a – bx, nämlich U=ax – bx2 ("Umsatzparabel").
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