Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Dienstleistungen

I. Allgemein: In Abgrenzung zur Warenproduktion (materielle Güter) spricht man bei den Dienstleistungen von immateriellen Gütern. - Als ein typisches Merkmal von Dienstleistungen wird die Gleichzeitigkeit von Produktion und Verbrauch angesehen (z. B. Taxifahrt, Haarpflege in einem Frisiersalon). Da die unmittelbare, überwiegend auch personengebundene Arbeitsleistung des Produzenten hier den wesentlichen Inhalt der Dienstleistungen ausmacht, werden nur geringe Möglichkeiten zur Produktivitätssteigerung gesehen. Daraus hat man die These eines generellen Produktivitätsrückstands der Dienstleistungen gegenüber der Warenproduktion abgeleitet (Drei-Sektoren-Hypothese). In modernen Volkswirtschaften haben derartige gebundene Dienstleistungen aber nur mehr eine relativ geringe Bedeutung, vielmehr wird die Dynamik des Dienstleistungssektors insgesamt von der Entwicklung ungebundener Dienstleistungen bestimmt, für die eine zeitliche und räumliche Entkoppelung von Produktion und Verbrauch durchaus charakteristisch ist. Bei diesen ungebundenen D., zu denen insbes. die produktions- oder unternehmensbezogenen Dienstleistungen gehören (Finanzdienstleistungen, technische Dienstleistungen), erlaubt der Einsatz technischer Hilfsmittel (EDV, Kommunikationstechniken) Produktivitätssteigerungen, die weit über denen der industriellen Produktion liegen können.
II. Marketing: Vgl. Dienstleistungsmarketing II.
III. Außenhandel: Als unsichtbarer Handel bzw. Einfuhren (Transportleistung, Fremdenverkehr u. a.) bezeichnet, je nachdem, ob es sich um aktive oder passive Dienstleistungen handelt. - Vgl. auch Zahlungsbilanz, Dienstleistungssektor, Dienstleistungsverkehr.
IV. Amtliche Statistik: (institutionelle Abgrenzung): I. e. S. werden i. a. zu den Dienstleistungen gerechnet die Wirtschaftsabteilungen (6) Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe, (7) Dienstleistungen, soweit von Unternehmen und freien Berufen erbracht, (8) Organisationen ohne Erwerbszweck und Private Haushalte, (9) Gebietskörperschaften und Sozialversicherung; i. w. S. auch die Wirtschaftsabteilungen (4) Handel sowie (5) Verkehr und Nachrichtenübermittlung der Wirtschaftszweigsystematik. - Aber auch in den warenproduzierenden Bereichen hat ein Teil der Tätigkeiten Dienstleistungscharakter. - Erfassung: Vgl. Dienstleistungssektor.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Dienstgeheimnis
Dienstleistungsabend

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Geldtheorie | intensitätsmäßige Anpassung | geschlossenes Entscheidungsmodell | organisatorische Einheit | Nutzen-Kosten-Analyse
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum