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Verbrauch

I. Wirtschaftstheorie: Verzehr von Gütern und Dienstleistungen zur unmittelbaren oder mittelbaren Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. 1. Verbrauch für private Bedürfnisbefriedigung: Vgl. Konsum, privater Verbrauch. - 2. Verbrauch als Verwendung von Gütern und Dienstleistungen für Produktionszwecke, zum Beispiel der Einsatz von Rohmaterial zur Herstellung eines Endproduktes: Vgl. Produktion, Investition.
II. Wirtschaftspraxis: 1. Der private Verbrauch des Unternehmers einer Einzelunternehmung oder des persönlich haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft. Verbrauch wird auf Privatkonto als Entnahme verbucht. - 2. In der Industriebuchführung die in die Produktion gegebenen Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe.
III. Finanzwissenschaft: Einsatz von Gütern und Diensten sowie die Nutzung von Gebrauchsgütern in (privaten und öffentlichen) Haushalten und Unternehmungen. - Als Bemessungsgrundlage der Besteuerung vgl. Verbrauchsbesteuerung, Verbrauchsteuern.

 

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