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Haushalt

I. Volkswirtschaftstheorie: Privates Sozialgebilde, das eine oder mehrere Peronen bei einheitlicher Willensbildung umfaßt. Er stellt die Planungs- und Entscheidungseinheit über den Erwerb von Einkommen als Anbieter der Faktorleistungen Arbeit, Kapital und Boden oder Unternehmerleistung (Faktorangebotstheorie des H.) und dessen Verwendung zum Kauf von Gütern (Konsum) sowie zur Vermögensbildung (Sparen) (Nachfragetheorie des H.) dar. Institutionelle Theorien der Haushaltung betonen die Rolle des Haushalt als Produzent, der innerhalb des Konsumtionszeitraums bestimmte Eigenschaften der Konsumgüter zur Nutzenerzielung erst kombiniert bzw. produziert. - Das Verhalten von Haushalt im Wirtschaftsprozeß wird zusammenfassend in der Haushaltstheorie als Teilbereich der Mikroökonomik behandelt. Dabei wird in der Regel Rationalität im Sinne des ökonomischen Prinzips bei knappen Ressourcen unterstellt. Bezogen auf die Einkommensentstehung impliziert dies ein einkommensmaximierendes Verhalten und für die Einkommensverwendung das Streben nach größtmöglicher Befriedigung der Bedürfnisse durch nutzenmaximierendes Verhalten. - Vgl. Tabellen.
II. Finanzwissenschaft: Gegenüberstellung von Voranschlägen der Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand (Haushaltsplan) im Haushaltsjahr. - Vgl. auch Budget, öffentlicher Haushalt, Bundeshaushalt, EU-Haushalt.

 

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