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Rationalität

I. Ökonomische Rationalität 1. Begriff und Verwendungsweisen: Der Begriff "Rationalität" bezieht sich auf das Verhalten von Wirtschaftssubjekten (Produzenten und Konsumenten) in Entscheidungssituationen. Angenommen wird ein allgemeines Nutzenstreben. - Eine normative Verwendungsweise liegt vor, wenn den Wirtschaftssubjekten der Weg zu rationalem Verhalten gewiesen werden soll (normative Entscheidungstheorie); eine deskriptive Verwendungsweise, wenn Rationalität als Merkmal handelnder Personen interpretiert wird. - 2. Objektive R.: Es wird vollkommene Voraussicht bzw. Transparenz der Wirtschaftssubjekte (dem Homo oeconomicus verliehene Eigenschaft) angenommen; das Nutzenstreben wird allerdings auf Maximierung des monetären Vorteils beschränkt, insbes. Gewinnmaximierung des Unternehmers. - Kritisiert wurde diese Auffassung u. a. wegen der damit verbundenen Konsequenz der Entscheidungsparalyse: Indem jede Aktion seitens der übrigen Wirtschaftssubjekte zu einer sofortigen Reaktion führt und damit der Handlungserfolg von vornherein verhindert wird, kommt es zur Handlungsunfähigkeit. - 3. Die Vorstellung von objektiver Rationalität im Rahmen der normativen Entscheidungstheorie und die dort vorgenommene Differenzierung zwischen Risiko- und Unsicherheitssituationen kann als Versuch gewertet werden, das Informationsproblem realistischer zu behandeln; allerdings bleibt auch hier die Nutzenfunktion unspezifiziert, so daß von einem Verzicht auf die Lösung des Motivationsproblems gesprochen werden muß. - 4. Begrenzte R.: Wirtschaftssubjekte werden nicht als Maximierer, sondern als Satisfizierer interpretiert. Sobald das individuelle Anspruchsniveau erreicht ist, wird die weitere Informationssuche abgebrochen. Die Beschränkung der Rationalität ergibt sich ferner auf natürliche Weise aus Kapazitätsgrenzen im Hinblick auf Informationsaufnahme und -verarbeitung. - 5. Subjektive R.: Wirtschaftssubjekte werden ebenfalls als nach Nutzenmaximierung strebende Wesen betrachtet; es wird allerdings berücksichtigt, daß sie ggf. unterschiedliche Motiv- bzw. Bedürfnisstrukturen besitzen und ihr Informationsstand i. d. Rationalität ungleich ist (z. B. aufgrund ungleich verteilter kognitiver Fähigkeiten, unterschiedlicher Zugangsmöglichkeiten zu Informationsquellen).
II. Emanzipatorische R./kapitalorientierte R.: Vgl. Arbeitsorientierte Einzelwirtschaftslehre (AOEWL).

 

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