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Nutzenfunktion

I. Wirtschaftstheorie: In der Haushaltstheorie reellwertige steigende Funktion, die auf einer vollständig durch eine Präferenzordnung geordneten Konsummenge definiert ist. Die Existenz einer Nutzenfunktion ist nicht immer gesichert. Wenn eine Nutzenfunktion existiert, die die Präferenzordnung eines Konsumenten repräsentiert, dann kann sie als bequemes Instrument zur Ableitung wichtiger Ergebnisse der Mikroökonomik verwendet werden. Die Nutzenfunktion formalisiert die intuitive Vorstellung eines numerischen Maßes für die Befriedigung eines Wirtschaftssubjekts durch den Konsum von Gütern (Nutzen). Oft wird angenommen, daß eine Nutzenfunktion zweimal stetig differenzierbar ist und degressiv steigt ("Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen", Gossensche Gesetze). Geometrisch wird die Nutzenfunktion häufig durch Indifferenzklassen oder Indifferenzkurven dargestellt.
II. Entscheidungstheorie: Eindeutige Abbildung der Ergebnisse von Aktionen in die Menge der Nutzenmaße eines Entscheidungsträgers (vgl. Nutzen, Entscheidungstheorie). Jedem Ergebnis eij (Ergebnismatrix) wird genau ein Nutzenwert uij = f (eij) zugeordnet. - Vgl. auch Bernoulli-Prinzip.

 

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