Entscheidungsregel bei Risiko (Entscheidungsregeln 2 b)). Das B.-P. besagt, daß es eine für jeden Entscheidungsträger charakteristische Funktion u(e), seine subjektive Bernoulli-Nutzenfunktion, gibt, so daß der Entscheidungsträger seine Aktionen gem. dem Erwartungswert der Nutzen der wahrscheinlichkeitsverteilten Ergebnisse ordnet; es gilt:
Eine Wahrscheinlichkeitsverteilung über verschiedene Ergebnisse (w1) wird einer anderen (w2) dann und nur dann vorgezogen, wenn der Erwartungswert der subjektiven Nutzen der Ergebnisse gem. der ersten Wahrscheinlichkeitsverteilung den der zweiten übersteigt; es gilt: