Wohlfahrtsfunktion, die aus dem Produkt der (je nach gesellschaftspolitischem Ziel) gewichteten Individualnutzen gebildet wird:
Die B.-N.-W. wird im Rahmen der Wohlfahrtsökonomik verwendet und trägt der Möglichkeit Rechnung, daß die bei der Ermittlung der gesellschaftlichen Wohlfahrt berücksichtigten individuellen Nutzen nicht autonom sind.