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degressive Abschreibung
I. Begriff: Abschreibungsmethode (Abschreibung), mit der Anpassung des Buchwertes eines Anlagegegenstandes an seinen jeweiligen Gebrauchswert erreicht werden soll, im Hinblick darauf, daß der Veräußerungswert eines gebrauchten Gegenstandes in den ersten Nutzungsjahren schneller sinkt als in späteren (z. B. Kraftfahrzeuge). Man unterscheidet die arithmetisch d. A. (digitale A.) von der häufiger angewendeten geometrisch d. A. (Buchwertabschreibung). Dabei wird der Abschreibungssatz (in%) nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer festgelegt und die Abschreibung jeweils vom Restwert des letzten Jahres berechnet. Der am Ende der Abschreibungsperiode verbleibende restliche Buchwert wird im letzten Jahr mit abgeschrieben. Die Entsprechungsverhältnisse von linearer und geometrisch d. A. gehen aus der Jahrestabelle hervor (Tabelle "Degressive Abschreibung - Jahrestabelle").
II. Steuerrecht: Die geometrische d. A., degressive Absetzung für Abnutzung (AfA), ist an Stelle der üblichen linearen (in gleichmäßigen Jahresbeträgen) zulässig bei beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens; allerdings darf der auf den jeweiligen Buchwert (Restwert) anzuwendende Abschreibungsprozentsatz höchstens das 3-fache des bei der AfA in gleichen Jahresbeträgen (lineare Abschreibung) in Betracht kommenden Höchstsatzes betragen und 30% nicht übersteigen (§ 7 II EStG). Die d. A. sind nicht nur nach Jahren, sondern auch nach Monaten auf die Nutzungszeiten zu verteilen, und zwar nach einer Monatstabelle (vgl. Tabelle "Degressive Abschreibung - Monatstabelle"). Beispiel zur Anwendung der Monatstabelle: Eine Maschine ist am 2. 5. 1993 zum Preis von 80.000,- DM angeschafft worden, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 15 Jahre. Am 1. 7. 1995 wird die Maschine zum Preis von 50.000,- DM verkauft. Geometrisch degressive Absetzungen für die einzelnen Nutzungszeiten sind in der Jahrestabelle aufgeführt:
Anschaffungskosten 2.5.1993 DM 80.000,-
AfA für 8 Monate
14,95% von DM 80.000,- DM 11.800,-
Bilanzwert 31. 12. 1993 DM 68.200,-
Buchwert 1. 1. 1994 DM 68.200,-
AfA für 1 Jahr
21,57% von DM 68.200,- DM 14.710,-
Bilanzwert 31. 12. 1994 DM 53.490,-
Buchwert 1. 1. 1995 DM 53.490,-
AfA für 6 Monate
11,44% von DM 53.490,- DM 6.119,-
DM 47.371,-
Verkaufspreis DM 50.000,-
Steuerpflichtiger Veräußerungs-Gewinn DM 2.629,-
Aus Vereinfachungsgründen ist zugelassen, daß für in der ersten Hälfte eines Wirtschaftsjahres angeschaffte Anlagegüter der volle AfA-Betrag und für in der zweiten Hälfte eines Wirtschaftsjahres angeschaffte Wirtschaftsgüter der halbe AfA-Betrag abgesetzt werden kann. Zulässig ist der Wechsel auf die lineare A., sobald diese höher ist als die degressive.
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