I. Bilanzierung: der nach einer bestimmten Abschreibungsdauer verbleibende Buchwert eines Anlagegegenstandes, der bei direkter Abschreibung als Aktivum in der Bilanz erscheint. - Beispiel: Wird eine Maschine mit einem Anschaffungswert von 10 000 DM drei Jahre lang mit je 2 000 DM abgeschrieben, so ergibt sich zu Beginn des vierten Jahres ein Restwert von 4 000 DM. - Vgl. auch Altmaterialwert.
II. Kostenrechnung: Vgl. Restkostenwert.