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Bilanz

I. Kennzeichnung: Im Grundsatz der Abschluß des Rechnungswesens einer Unternehmung für einen bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag) in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital. Das Vermögen (Aktiva) zeigt die konkrete Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel, das Kapital (Passiva) die Ansprüche der Gläubiger (Fremdkapital) und der Unternehmer (Eigenkapital als Saldo zwischen Vermögen und Fremdkapital, also als Restanspruch) an das Vermögen. Vermögen und Kapital stellen dieselbe Wertgesamtheit dar; kommt in der sog. Bilanzgleichung (Aktiva = Passiva) zum Ausdruck. I. d. R. ist nur eine rein rechnerische, also keine materielle Zuordnung zwischen einzelnen Vermögens- und Kapitalteilen möglich (goldene Bilanzregel). Bei der Erstellung von Bilanz sind in Abhängigkeit vom Bilanzzweck (Bilanzierungsanlaß) immer drei Aufgaben zu lösen: (1) inhaltliche Bestimmung von Vermögen und Kapital (Bilanzierung dem Grunde nach; Aktivierung, Passivierung); (2) Bewertung von Vermögen und Fremdkapital; (3) Gliederung (Ausweis) von Vermögen und Kapital (Bilanz wird üblicherweise in der Form eines Kontos aufgestellt; Soll = Aktiva, Haben = Passiva); Bilanzgliederung
II. Bilanzarten: Wesentliche Merkmale zur Unterscheidung von B.: 1. Bilanzierungsanlässe: a) Regelbilanzen (regelmäßig auftretend): z. Bilanz handelsrechtliche Jahresbilanz (Jahresabschluß), Steuerbilanz. - b) Sonderbilanzen (unregelmäßig, meist nur einmalig auftretend): z. Bilanz Gründungsbilanz, Umwandlungsbilanz, Sanierungsbilanz, Auseinandersetzungsbilanz, Abwicklungsbilanz, Konkursbilanz, Vergleichsstatus, Überschuldungsbilanz, Unterbilanz, Kreditstatus (Status). - 2. Bilanzierungszeitraum: a) Totalbilanzen (Stichtag = Ende der Lebensdauer): aus der Gegenüberstellung mit der Gründungsbilanz läßt sich grundsätzlich das Totalergebnis einer Unternehmung ermitteln. - b) Partialbilanzen (Stichtag = Zeitpunkt während der Lebensdauer): aus der Gegenüberstellung von aufeinanderfolgenden Partialbilanzen ergeben sich Periodenerfolge; Beispiel: Jahresbilanz (Stichtag = letzter Tag des Geschäftsjahres) oder Zwischenbilanz, die täglich, wöchentlich (z. Bilanz Bankausweise der Deutschen Bundesbank), monatlich oder quartalsweise aufgestellt wird und i. d. R. der kurzfristigen Erfolgsrechnung dient. - 3. Zeitliche Bilanzdimension: a) Istbilanzen (vergangener, gegenwärtiger Stichtag): Bilanz sind aufgrund der Bilanzanlässe ganz überwiegend Istbilanzen. - b) Planbilanzen (zukünftiger Stichtag): z. Bilanz Jahres- oder Zwischenbilanzen, wenn diese als Planungs- und Entscheidungsinstrument benutzt werden. - 4. Umfang des bilanzierten Vermögens: a) Gesamtvermögensbilanzen: unter Einschluß des Firmenwertes (handelsrechtlich bisher unentschieden, ob Vermögensgegenstand oder Bilanzierungshilfe), z. Bilanz bei Auseinandersetzungsbilanzen möglich. - b) Teilvermögensbilanzen: ohne Firmenwert, z. Bilanz Umwandlungsbilanz bei Buchwertverknüpfung. - 5. Empfängerkreis: a) Interne B.: für den Bilanzierenden z. Bilanz als Planungs- oder Kontrollinstrument. - b) Externe B.: für Außenstehende (z. Bilanz Finanzamt, Aktionäre, Gläubiger), z. Bilanz als Informations- oder Rechenschaftsinstrument, ferner als Basis für Abrechnungen (z. Bilanz Gewinnausschüttung, Einkommensbesteuerung). - 6. Rechtsgrund: a) Gesetzlich vorgeschriebene B.: z. Bilanz handels- und steuerrechtliche Jahresbilanz, aktienrechtliche Sonderbilanzen (z. Bilanz Abwicklungs- und Gründungsbilanz). - b) Vertragliche B.: z. Bilanz Kreditstatus aufgrund eines Kreditvertrages. - c) Freiwillig erstellte B.: z. Bilanz interne Planbilanzen. - 7. Rechnungsgrundlagen: a) Inventurbilanz: die zu erstellende Bilanz baut auf einer körperlichen Bestandsaufnahme auf, z. Bilanz grundsätzlich bei der handelsrechtlichen Jahresbilanz. - b) Buchbilanz: die Bilanz wird aus dem Abschluß der Geschäftsbücher entwickelt, z. Bilanz bei täglichen Zwischenbilanzen. - 8. Zahl der erfaßten Unternehmen: a) Einzelbilanz: z. Bilanz handelsrechtliche Jahresbilanz. - b) Sammelbilanz: additive Zusammenfassung von Einzelbilanzen (Betriebsvergleich). - c) Konsolidierte B.: Zusammenfassung der Einzelbilanzen grundsätzlich aller zu einem Konzern gehörender Unternehmen zum Konzernabschluß. - Die dargestellten Bilanzarten überschneiden sich vielfach.
III. Geschichtlicher Überblick: 1. Während Handelsbücher bereits im Altertum geführt wurden, hat sich eine einfache moderne Buchführung wahrscheinlich erst im 14./15. Jh. entwickelt. Bilanz wurden aber auch zu dieser Zeit nur vereinzelt aufgestellt, und zwar zunächst nur, um die Salden vollgeschriebener Bücher auf die nächsten übertragen zu können, ohne daß eine Inventur stattfand. - 2. Mit der doppelten Buchführung, die Ende des 15. Jh. von Italien kommend in Deutschland bekannt wurde, finden sich auch die ersten Abschlüsse, allerdings nicht in regelmäßiger Zeitfolge und ohne daß einheitliche Abschlußregeln bekannt waren. - 3. Die ersten gesetzlichen Abschlußvorschriften enthalten einige städtische Partikularrechte (Nürnberg, Frankfurt, Lüneburg im 16. Jh.) und die ordonnance de commerce (1673), die eine alle zwei Jahre durchzuführende Inventur vorschrieb, die alle Vermögensteile einschl. der Forderungen und Schulden enthalten sollte. In Deutschland wurde aber noch bis zu Anfang des 19. Jh. ein Abschluß lediglich aus den Geschäftsbüchern entwickelt. - 4. Das zu dieser Zeit geltende allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten stellte das Unterlassen der jährlichen "Balanceziehung" unter Strafandrohung (fahrlässiger Bankrott). Erst mit der Entwicklung des Handelsrechts in der Mitte des 19. Jh. wurden Vorschriften über die Inventur und Bilanz erlassen.

 

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