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Heizölkennzeichnung
Einfärbung zwecks Verhinderung des Mißbrauchs von Heizöl als Kraftstoff für Dieselmotoren. Leichtes Heizöl muß rot gefärbt und zusätzlich mit einem Indikator (Furfurol) versehen werden nach der HeizölkennzeichnungsVO vom 27. 7. 1993 (BGBl I 1384). Der Treibstoff wird im Straßenverkehr und bei stationären Motoren kontrolliert.
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