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Armutsindikatoren

Um Armut mit Hilfe von Indikatoren operationalisierbar zu machen, werden folgende Abgrenzungen i. S. von Armutsindikatoren gewählt. a) Absolute Armut: Hierunter fällt jener Teil der Bevölkerung, der in Haushalten mit einem Nettoeinkommen unterhalb der absoluten Armutsgrenze liegt. Diese haushaltsspezifische Grenze ergibt sich aus den altersabhängigen Sozialhilfe-Regelsätzen der Personen des Haushalts mit folgenden Hinzurechnungen: 30% Altersmehrbedarf für Personen über 65 Jahre, Erwerbstätigenzuschlag, Mehrbedarfszuschlag für Alleinstehende mit Kindern unter 16 Jahren, Miet- und Heizkostenzuschlag in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen sowie Zuschlag in Höhe von 10% der Gesamtsumme für weitere einmalige Leistungen. - b) Strenge relative Armut: Diese Armutsgrenze beträgt für die erste Person eines Haushalts 40% des Nettoeinkommens der privaten Haushalte je Person (einschl. Anstaltsinsassen) und für jede weitere Person des Haushalts jeweils 70% des Einkommens der ersten Person. - c) Milde relative Armut: Dieser Indikator stellt für die erste Person auf 60% des Pro-Kopf-Nettoeinkommens der privaten Haushalte ab und unterstellt für jede weitere Person wiederum 70% des Einkommens der ersten Person. - d) Beurteilung: Inzwischen scheint man jedoch von der oben genannten Klassifizierung von Armut wieder abzurücken, da die Termini absolute bzw. relative Armut in einem mißverständlichen Gegensatz zur traditionellen Verwendung der Begriffe im Schrifttum stehen und ihnen auch ansonsten keine sinnvolle Funktion zukommt. Statt dessen wurde vorgeschlagen, eine Typisierung der Armut direkt durch die Ermittlung von Einkommens-Bedarfs-Relationen (Welfare Ratios) vorzunehmen, wobei die Armutsgrenze je nach vorgegebenem Bedarfsstandard definitionsgemäß den Wert 1 erhält. Derartige Schichtungen erlauben einen differenzierten Einblick in die Verhältnisse auch unmittelbar unter- oder oberhalb der Armutsgrenze und relativieren zudem die Willkür, die mit jeder weiteren Grenzziehung verbunden ist.

 

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