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Armutsgrenze

Zur Festlegung der Armutsgrenze wird einerseits auf die Sozialhilfestatistik zurückgegriffen. Als quasi-offizielle Armutsgrenze dient das Leistungsniveau der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt, da dieses als sozialkulturelles Minimum einer menschenwürdigen Lebensführung gilt. Andererseits wird auf ein Konzept relativer Armut zurückgegriffen, wonach die Armutsschwelle in Relation zum Durchschnittseinkommen festgesetzt wird. Dabei markieren die 40-Prozent-Schwelle strenge Armut, die 50-Prozent-Schwelle Armut und die 60-Prozent-Schwelle Einkommensschwäche bzw. Armutsnähe. Die Sozialhilfeschwelle liegt derzeit zwischen 40 und 50 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens. Deshalb wird die 50-Prozent-Schwelle allgemein als angemessen akzeptiert. - Vgl. auch Armutsindikatoren.

 

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