1. Begriff: Gegenüberstellung zweier Größen bzw. der Elemente zweier Mengen. - 2. Arten: a) Umkehrbar-eindeutige (ein-eindeutige) Z.: Einem Element der Menge A ist genau ein Element der Menge B zugeordnet. b) Eindeutige Z.: Einem Element der Menge A sind zwei oder mehr genau bestimmbare und zusammenfaßbare Elemente der Menge B zugeordnet. c) Mehrdeutige Z.: Einem Element der Menge A und B sind zwei oder mehr Elemente der Menge B bzw. A zugeordnet. - 3. Bedeutung für das Rechnungswesen: Die ein-eindeutige oder eindeutige Zuordnung ist nach Sichtweise der Einzelkostenrechnung eine notwendige, aber noch nicht hinreichende Bedingung für eine materiell begründete logisch zwingende Zurechnung bzw. für die Anwendung des Identitätsprinzips.