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Vermögen

I. Bürgerliches Recht: Summe der einer Person zustehenden geldwerten Güter, Rechte und Forderungen ohne Abzug der Schulden und Verpflichtungen.
II. Rechnungswesen: Teil der Aktivseite der Bilanz (Vermögensgegenstand, Anlagevermögen, Umlaufvermögen). - Anders: Reinvermögen (= Eigenkapital).
III. Mikroökonomik: Gegenwartswert aller Dinge, die ein Konsument besitzt einschl. seiner Forderungen und abzüglich seiner Schulden.
IVermögen Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) wird die Summe der bewerteten Vermögensgegenstände als Bruttovermögen bezeichnet, eingeteilt in Sachvermögen und Forderungen; die Differenz zwischen dem Bruttovermögen und den Verbindlichkeiten bzw. die Summe aus Sach- und Geldvermögen (Geldvermögen ist die Differenz von Forderungen und Verbindlichkeiten) wird als Reinvermögen bzw. Nettovermögen bezeichnet.
Vermögen Einkommensteuerrecht: Vgl. Geldvermögen.
VI. Vermögensteuerrecht: Vgl. steuerpflichtiges Vermögen.

 

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