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goldene Bilanzregel

Grundsatz bei Aufstellung der Bilanz, analog der goldenen Bankregel, anwendbar auf alle Unternehmungen. Die g. B. fordert, daß die langfristig an das Unternehmen gebundenen Anlagegüter durch langfristiges Kapital - in erster Linie durch Eigenkapital - gedeckt sein müssen, während das Umlaufvermögen durch kurzfristiges Kapital gedeckt sein kann. - Vgl. auch Finanzierungsregel.

 

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