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Anforderungsmerkmale
Anforderungsarten. 1. Begriff aus dem Gebiet der Arbeitsbewertung: Die Anforderungen, die eine Tätigkeit an den Ausführenden stellt und anhand deren die Arbeitsschwierigkeit im Rahmen der Arbeitsbewertung durch Rangbewertung oder Punktwertung in eine Größenordnung einbezogen wird, werden nach bestimmten Gesichtspunkten analysiert. Die Gewichtung eines Anforderungsmerkmale gegenüber einem anderen ist problematisch und nur empirisch für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Betrieb zu vereinbaren. - 2. Gliederung: Die Anzahl der Anforderungsmerkmale differiert in den bisher entwickelten Verfahren der analytischen Arbeitsbewertung zwischen 3 und 32. Bislang ist in der Bundesrep. D. überwiegend die Gliederung der Anforderungsmerkmale gem. den Vorschlägen der Bewertungstafel des Genfer Schemas und der REFA-Anforderungstafel in Gebrauch: (1) Fachkenntnisse, (2) Geschicklichkeit, (3) körperliche Beanspruchung, (4) geistige Beanspruchung, (5) Verantwortung, (6) Umgebungseinflüsse. Die Anzahl der Anforderungsmerkmale ist von relativ untergeordneter Bedeutung; sie hängt primär vom verfolgten Zweck ab. Es kommt nicht darauf an, die möglichen Anforderungsmerkmale vollzählig aufzuführen, sondern die ausreichenden Anforderungsmerkmale zu finden, um Abhängigkeiten und Unterschiede des Arbeitswertes, die zur Erstellung einer Rangreihe der betrieblichen Tätigkeiten berücksichtigt werden sollen, in vertretbarer und sachgemäßer Weise darstellen zu können.
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