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Anfragen
ein parlamentarisches Recht. Z. B. können die Mitglieder des Bundestags Anfragen an die Bundesregierung richten. - 1. Große Anfragen oder "Interpellationen" müssen von einer Fraktion oder mindestens 5% der Abgeordneten unterzeichnet sein. Sie werden i. d. R. im Plenum des Bundestags beraten. - 2. Kleine Anfragen bedürfen ebenfalls 5% der Abgeordneten (§ 75 III GO-BT). Sie werden von der Bundesregierung schriftlich beantwortet (§ 104 GO-BT). - 3. Bis zu zwei mündliche Anfragen kann jeder Abgeordnete in der in jeder Sitzungswoche stattfindenden sog. Fragestunde an die Bundesregierung richten. Daneben kann er auch in jedem Monat vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. - 4. Bei der Befragung, die in der Sitzungswoche mittwochs stattfindet, werden der Bundesregierung von den Abgeordneten Fragen von aktuellem Interesse, vor allem zur vorangegangenen Kabinettsitzung gestellt (§ 106 II GO-BT i. V. mit Anlage 7). - 5. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags.
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