Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Altanlagen

Begriff der Großfeuerungsanlagen-Verordnung. Altanlagen sind Anlagen im Sinne des BImSchG, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung (1. 7. 1983) bestanden haben oder genehmigt waren. Die Emissionsgrenzen für Altanlagen liegen erheblich über denen für Neuanlagen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Als-ob-Kosten
Altenheim

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Preisfolger | rational partisan theory | Trucking | Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen | Währungsdumping
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum