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Altanlagen
Begriff der Großfeuerungsanlagen-Verordnung. Altanlagen sind Anlagen im Sinne des BImSchG, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung (1. 7. 1983) bestanden haben oder genehmigt waren. Die Emissionsgrenzen für Altanlagen liegen erheblich über denen für Neuanlagen.
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