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Mitgliederbeiträge
1. Begriff: Beiträge, die Mitglieder einer Personenvereinigung nach den Satzungen zu entrichten verpflichtet sind. - 2. Körperschaftsteuer: Mitgliederbeiträge bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz (§ 8 VI KStG). Sie sind steuerpflichtig, wenn sie Gegenleistung für eine besondere Leistung des Vereins an das Mitglied darstellen. - 3. Umsatzsteuer: Soweit eine Vereinigung zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsgemäßen Gemeinschaftszwecke tätig wird und dafür Mitgliederbeiträge erhebt, die für alle Mitglieder gleich hoch sind oder nach einem für alle Mitglieder verbindlichen Bemessungsmaßstab gleichmäßig errechnet werden, fehlt es an einem umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch (echte M.). Andernfalls, insbes. bei nach tatsächlicher oder vermuteter Inanspruchnahme der Vereinigung bemessenen Beiträgen, Umsatzsteuerpflicht, soweit keine Befreiung vorliegt.
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