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Fachkenntnisse
Inbegriff eines Anforderungsmerkmals bzgl. der Arbeitsschwierigkeit im Rahmen der Arbeitsbewertung. - Fachkenntnisse setzen sich zusammen aus: 1. Berufsausbildung: a) Zweckausbildung: (1) Anweisung (bis 1 Jahr): Notwendigste Stoff- und Maschinenkenntnisse, bloßes Vertrautsein mit bestimmten Bewegungsabläufen; (2) Anlernen (etwa 1/2 - 11/2 Jahre): Regelmäßige, praktische und theoretische Anlernung, die begrenzte und genau umrissene Kenntnisse bzgl. Werkstoff und Betriebsmittel vermittelt; (3) Anlernausbildung (etwa 11/2 - 21/2 Jahre): Systematische Anlernung einer als Anlernberuf anerkannten Tätigkeit mit festgelegter Prüfungsordnung. - b) Fachausbildung (drei Jahre): (1) abgeschlossene Handwerkslehre, so daß alle Arbeiten des Berufs fachgemäß ohne fremde Hilfe ausgeführt werden können; (2) höchstes fachliches Können: Besondere langjährige Berufserfahrung und Schulung durch umfassende Praxis und fundierte theoretische Kenntnisse. - 2. Berufserfahrung: Kenntnisse, die außerhalb der Fach- und Zweckausbildung nur durch zusätzliche praktische Tätigkeit im Berufszweig erworben werden können.
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