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Fachkraft für Arbeitssicherheit

rechtliche Regelung in dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. 12. 1973 (BGBl I 1885) m. spät. Änd. Arbeitgeber haben Fachkraft für Arbeitssicherheit f. A. (Sicherheitsingenieure, -techniker und -meister) unter den gleichen Voraussetzungen wie Betriebsarzt schriftlich zu bestellen und ihnen bestimmte Aufgaben zu übertragen (v. a. Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschl. der menschengerechten Gestaltung der Arbeit). - Vgl. auch Sicherheitsingenieur.

 

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