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Arbeitssicherstellungsgesetz

Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschl. des Schutzes der Zivilbevölkerung (Notstand) vom 9. 7. 1986 (BGBl I 787) m. spät. Änd. Das Arbeitssicherstellungsgesetz umfaßt bestimmte, die Berufsfreiheit einschränkende Maßnahmen (Verbot des Arbeitsplatzwechsels, Verpflichtung in ein neues Arbeitsverhältnis).

 

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