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Arbeitsverhältnis

ein durch den Arbeitsvertrag auf Austausch von Arbeitsleistung und Vergütung gerichtetes Dauerschuldverhältnis, das z. T. besonderen Regelungen unterliegt. Nach einer inzwischen überholten Theorie entsteht das Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf den Arbeitsvertrag durch Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb (vgl. auch faktisches Arbeitsverhältnis). - Das Arbeitsverhältnis wird heute auch nicht mehr als "personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis" gekennzeichnet; dadurch, daß der Arbeitnehmer mit seiner Person in die Erfüllung der Vertragspflichten einbezogen ist, enthält das auf den Austausch von Arbeitsleistung und Vergütung ausgerichtete Dauerschuldverhältnis aber ein personales Element. - Einkommen- und lohnsteuerrechtliche Behandlung: vgl. Dienstverhältnis. - Vgl. auch Beendigung des Arbeitsverhältnisses, befristetes Arbeitsverhältnis, Arbeitsverhältnis zwischen Angehörigen.

 

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