1. Mit Hilfe eines einheitlichen Begriffsapparates formuliertes sprachliches System, dessen Mittelpunkt Gesetzesaussagen bilden. Theorie gelten als Hauptinformationsträger wissenschaftlicher Erkenntnis. - 2. Verwendungsmöglichkeiten (erfahrungswissenschaftlich): a) Erklärung von Tatbeständen, b) Prognose von künftigen Ereignissen, c) Gestaltung der Realität, d) Sozial- und Ideologiekritik, e) Prüfung ihrer eigenen Richtigkeit und f) Hervorbringung neuer Theorien. - Die unter b), c) und d) genannten Sachverhalte betreffen den praktischen Nutzen der Theoriebildung (Gestaltungsinteresse), die übrigen wissenschaftsinternen Tatbestände das Erkenntnisinteresse. - 3. Formalisierung von Theorie führt zu axiomatisch-deduktiven Systemen mit Axiomen als Gesetzesaussagen und Theoremen als daraus abgeleiteten Sätzen.