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Zwischenbilanzen

Interimsbilanzen, Bilanzen, die während des Geschäftsjahrs angefertigt werden: Monatsbilanzen, Tagesbilanzen, Halbjahres- und Quartalsbilanzen; ferner Sonderbilanzen. Ferner wird von den Zulassungsstellen bei der Einführung in den amtlichen Börsenverkehr eine Zwischenbilanzen zur Veröffentlichung im Börseneinführungsprospekt verlangt, wenn die letzte Abschlußbilanz zu weit zurückliegt.

 

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