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Monatsbilanz

1. Begriff: a) Monatlicher Bestandsausweis, bei dem die Bestände nicht durch Inventur (Inventurbilanz), sondern durch Fortschreibungen der Lagerbücher ermittelt werden. b) Die Zusammenstellung der Monatsumsätze aller Konten (Summen der Verkehrszahlen) für die Übertragung aus den Grundbüchern in die Konten des Hauptbuchs. - 2. Monatsbilanz von Kreditinstituten: Gem. § 25 KWG haben Kreditinstitute der Deutschen Bundesbank Monatsbilanz (korrekter Monatsausweise) einzureichen, die diese mit ihrer Stellungnahme an das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen weiterleitet. Als Monatsausweise gelten die von den Kreditinstituten gem. § 18 BBankG der Bundesbank auf besonderen Vordrucken einzureichenden Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik. Von der Pflicht zur Einreichung bilanzstatistischer Meldungen freigestellt sind u. a. Wertpapiersammelbanken, Kapitalanlagegesellschaften und ausschließlich das Garantiegeschäft betreibende Kreditinstitute. - Die Erhebungsergebnisse werden in zusammengefaßter Form in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.

 

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