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Wertpapiersammelbanken

Kassenvereine, von der Bankenaufsichtsbehörde zugelassene, an allen Börsenplätzen bestehende Institute, die die Sammelverwahrung und den Effektengiroverkehr betreiben. Für die Übertragung von Zuteilungsrechten (Girosammeldepotstücken) ist ein Treuhandgiroverkehr eingerichtet worden. Kontoinhaber bei einer Wertpapiersammelbanken kann nur sein, wer der gesetzlichen Depotprüfung unterliegt. Von den Wertpapiersammelbanken als den unmittelbaren Verwahrern der Wertpapiere werden sämtliche Verwaltungsmaßnahmen durchgeführt, insbes. die Abtrennung und Einlösung der fälligen Zins- und Dividendenscheine.

 

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