Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Wertpapierrechnung

Effektenrechnung. 1. Wertermittlung bzgl. eines Wertpapiers oder eines Bezugsrechts: a) Ermittlung des Effektivwerts eines Wertpapiers beim An- oder Verkauf durch Errechnung des Kurswerts, zu dem beim Kauf die aus Provision, Maklergebühr und Börsenstempel bestehenden Spesen hinzukommen, während sie beim Verkauf abzuziehen sind, um den Erlös festzustellen. b) Ermittlung des rechnungsmäßigen Wertes eines Bezugsrechts auf junge Aktien. c) Errechnung der Effektivverzinsung: Rendite. - 2. Verwahrungsform bei meist im Ausland angeschafften Wertpapieren, die dort für den Kunden vom Kreditinstitut aufbewahrt werden. Hierbei ist das Kreditinstitut Eigentümer der Wertpapiere, während der Kunde eine Gutschrift in Wertpapierrechnung erhält. Die Wertpapierrechnung ist somit eine spezielle Form des Aberdepots.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Wertpapierpolicen
Wertpapiersammelbanken

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : NC-Anlage | AWV | innerbetriebliche Weiterbildung | ökonomische Theorie der Demokratie | Kostenplatz
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum