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Spesen

I. Allgemein: Aufwand, insbes. der Reisenden, Handelsvertreter, Handlungsgehilfen. Von dem Unternehmer für Spesen gezahlte Beträge sind, soweit sie nur die Auslagen decken sollen, grundsätzlich nicht Teil der Vergütung. - Spesen gewinnen erst dann die wirtschaftliche Bedeutung einer Vergütung, wenn sie auch Aufwand decken sollen, der sonst mit Gehalt, Provision etc. bestritten werden müßte. - Vgl. auch Aufwendungen, Auslagenersatz. - Steuerliche Behandlung: Vgl. Reisekosten, Geschäftsfreundebewirtung, Repräsentationsaufwendungen.
II. Bankwesen: Vgl. Kreditkosten.

 

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