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Kreditkosten
gesamte Kosten eines Kredits, bestehend aus Zins, Provisionen und Nebenkosten. Die Kreditkosten hängen stark von Art und Größe des Kredits ab. Die Kreditinstitute können die Bedingungen, zu denen sie Kredit gewähren, frei vereinbaren.
I. Kontokorrentkredit: 1. Sollzinsen; Höhe schwankend; als Orientierungshilfen wird der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank angesehen sowie die Refinanzierungskosten, die den Kreditinstituten aus dem Passivgeschäft erwachsen. Der Zinssatz kann auch eine Risikokomponente enthalten. - 2. Kreditprovision: Früher als Zinszuschlag (in % des in Anspruch genommenen Kredits) oder als Bereitstellungsprovision (in % des nicht in Anspruch genommenen Kredits) erhoben; heute meist im Sollzins enthalten (Nettozinssatz). - 3. Überziehungsprovision: Wird berechnet, wenn ein Kunde ohne Vereinbarung betragsmäßig oder über den vereinbarten Zeitraum hinaus sein Konto überzieht. Der übliche Satz beträgt 3 bis 4,5% p. a. - 4. Umsatzprovision: Entgelt für die mit der Kontoführung verbundenen Grundleistungen sowie für die zur Verfügungstellung der banktechnischen Einrichtungen. Der Provisionssatz beträgt i. d. R. zwischen 1/8 und 1‰ des reinen Umsatzes auf der umsatzhöheren Kontoseite. - 5. Nebenkosten: Postengebühren; Vorauslagen und Kosten für zusätzliche Bankleistungen werden in ihrer tatsächlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
II. Diskontkredit: I. d. R. nur Zinsen als Kreditkosten Der Zinssatz richtet sich nach dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, der Höhe der Wechselbeträge, der Qualität der Wechsel und der Bonität und Bedeutung des Kreditnehmers für das Kreditinstitut; bei nicht-bundesbankfähigen Wechseln wird ein erhöhter Zinssatz erhoben. Außerdem können Nebenkosten (z. B. Inkassogebühren) in Rechnung gestellt werden.
III. Akzeptkredit: Bei einem reinen Akzeptkredit verbleibt der Bank nur die Akzeptprovision (i. d. R. ca. 1/4%), sofern sie ihr eigenes Akzept nicht diskontiert.
IV. Avalkredit: Keine Zinsen, da normalerweise kein Bargeld zur Verfügung gestellt wird. Gefordert wird eine Avalprovision, deren Höhe von Wagnis, Laufzeit und Höhe der Bürgschaften und Garantien abhängig ist und bis zu 3% (p. a.). betragen kann.
V. Realkredit: Zinssatz ist abhängig vom jeweiligen Kapitalmarktpreis und den eventuell angebotenen Sicherheiten. Provisionen werden i. d. R. als Disagio berücksichtigt. Eventuell anfallende Nebenkosten (Auskunftseinholung etc.) werden entweder pauschal abgegolten (Bearbeitungsgebühr) oder in tatsächlicher Höhe bezahlt.
VI. Konsumentenkredit: Im Bereich des Verbraucherkredits (§ 1 I VerbrKrG) schreibt § 4 I Nr. 1b, II Nr. 1b VerbrKrG die Angabe von Zinsen und sonstigen Kosten im schriftlichen Kreditvertrag vor (Verbraucherkreditgesetz). Bei Überziehungskrediten muß der Verbraucher hingegen nur über den jeweils geltenden Jahreszins unterrichtet werden (§ 5 VerbrKrG). Allgemein sind für Konsumentenkredite (Ratenkredite (Teilzahlungskredite) und Dispositionskredite) die Vorschriften der Preisangabenverordnung zu beachten (Preisaushang, Angabe des Effektivzinses (Effektivverzinsung von Krediten)). Diese Bestimmungen gelten jedoch nur im Privatkundengeschäft; sie betreffen auch nicht die (Kredit-)Leistungen, die von Privatpersonen für selbständige berufliche oder gewerbliche Zwecke verwendet werden (§ 7 I Nr. 1 PAngV).
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