Entgelt für die mit der Kontoführung verbundenen Grundleistungen sowie für die Nutzung der Bankeinrichtungen, die aus dem tatsächlichen Umsatz auf dem laufenden Konto (Kontokorrent, Kontokorrentkredit) berechnet wird. Früher gebräuchlich; heute wird statt der Umsatzprovision üblicherweise eine Grundgebühr sowie eine Stückgebühr je Buchungsposten (Postengebühr) erhoben (Bearbeitungsprovision).