Abgeld 1. Begriff: Spanne, um die der Preis oder Kurs hinter dem Nennwert eines Wertpapiers oder der Parität einer Geldsorte zurückbleibt. Aktien dürfen nicht mit Disagio ausgegeben werden (§ 9 AktG). - 2. Bilanzielle Behandlung: Handelsrechtlich ist Aktivierung (§ 250 III HGB) möglich, dann gesonderter Ausweis vorgeschrieben, während der Rückzahlungszeit durch Abschreibungen zu tilgen; Disagio kann auch als Zinsaufwand des Kreditaufnahmejahres angesetzt werden. - Gegensatz: Agio.