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Allgemeine Kreditvereinbarungen (AKV)
general arrangements to Borrow (GAB), 1962 zwischen dem IWF und den im Zehner-Klub (G 10, Group of Ten) vertretenen Ländern geschlossenes Abkommen, nach dem sich diese bereit erklärten, dem IWF bei Bedarf Kredite in ihren Währungen zur Verfügung zu stellen für den Fall, daß sich die normalen, aus den Subskriptionsbeiträgen stammenden Devisenbestände des IWF bei größeren Währungskrisen als zu gering erweisen. Das vom Zehner-Klub zur Verfügung gestellte Kreditvolumen beträgt 17 Mrd. Sonderziehungsrechte (SZR). Weiterer AKV-Teilnehmer wurde die Schweiz 1984; mit Saudi-Arabien im Dezember 1983 eine assoziierte Kreditvereinbarung über weitere 1,5 Mrd. Sonderziehungsrechte. - Hinsichtlich der Mittelvergabe wurde den Zehnerklub-Mitgliedern ein weitgehendes Mitspracherecht eingeräumt, die dadurch erheblichen Einfluß auf die Politik des IWF nehmen können.
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