Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

IWF

Internationaler Währungsfonds, International Monetary Fund (IMF), internationale Organisation zur Schaffung geordneter Währungsbeziehungen zwischen den Mitgliedsländern mit Sitz in Washington, D. C. 1. Entstehung: Errichtet am 27. 12. 1945 zusammen mit der Weltbank (IBRD) auf der Grundlage des am 22. 7. 1944 vereinbarten Bretton-Woods-Abkommen (Bretton-Woods-System); seit 1947 Sonderorganisation der UNO; Änderungen 1969 und 1978, um den geänderten Weltwährungsbedingungen Rechnung zu tragen; Dezember 1995: 181 Mitglieder. - 2. Organe: (1) Gouverneursrat (Board of Governors): oberste Behörde, in die jedes Mitglied einen Vertreter entsendet; tritt i. d. R. einmal jährlich zusammen und ist für grundlegende Fragen zuständig; (2) Direktorium (Board of Executive Directors): 24 Exekutivdirektoren, wobei 5 von den Mitgliedern mit den größten Quoten (USA, Bundesrep. D., Japan, Frankreich, Großbritannien) ernannt, die anderen aus Mitgliedergruppen gewählt werden, wobei Saudi-Arabien, China und Rußland als eigenständige Gruppe auftreten; (3) Geschäftsführender Direktor: Präsident des IWF und Vorsitzender des Gouverneursrats; (4) Beratende Gremien: IMF-Interimsausschuß sowie der gemeinsam von IBRD und IWF eingesetzte Entwicklungsausschuß (Development Assistance Committee (DAC)). - 3. Ziele: Erleichterung eines ausgeglichenen Wachstums des Welthandels. Zu diesem Zweck: Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Währungspolitik, mit der Herstellung der Konvertibilität der Währung und Errichtung eines multilateralen Zahlungssystems mit Beseitigung von Devisenverkehrsbeschränkungen, Errichtung eines finanziellen Beistandsystems für Länder zur Behebung von Zahlungsbilanzungleichgewichten (s. Kap. 5). - 4. Kapital: Jedem IWF-Mitglied wird eine Quote zugewiesen, die sich nach der Höhe des Volkseinkommens, den Währungsreserven und dem Umfang des Außenhandels richtet. Nach ihr bemißt sich das Stimmrecht in den IWF-Organen, die Subskriptionsverpflichtung sowie die Zuteilung neu geschaffener Sonderziehungsrechte. Ursprünglich war ein Viertel der Subskription in Gold einzuzahlen, der Rest in Landeswährung. Seit der 2. Änderung des IWF-Abkommens ist an die Stelle des Goldes das Sonderziehungsrecht (SZR) getreten. Bisher wurden die Quoten insgesamt neunmal angehoben und betragen z. Zt. 144,6 Mrd. SZR; US-Quote: 17,83%; deutsche und japanische Quote: je 5,55%. - 5. Aktivitäten: a) IWF gewährt bei Zahlungsbilanzproblemen finanzielle Hilfen, deren Umfang sich an der Quote des betreffenden Landes orientiert. Ein automatisches Ziehungsrecht hat ein Land im Rahmen der sog. Reservetranche. Weitere Kreditansprüche von je 25% seiner Quote werden nach Auflagen vergeben, wobei sie mit zunehmender Inanspruchnahme strenger werden. Zusätzlich gibt es Sonderfazilitäten. Der maximale Kreditrahmen beläuft sich zwischen 400%-500% seiner Quote. Zu den Sonderfazilitäten gehören beispielsweise seit 1988 die erweiterte Strukturanpassungsfazilität für Entwicklungsländer mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen (PKE). - b) Ursprünglich galten fixe Wechselkurse, die nach Goldparität oder Dollarparität festgelegt waren (Bretton-Woods-System). Nur bei fundamentalem Ungleichgewicht der Zahlungsbilanz konnten Paritäten nach Konsultation mit dem IWF verändert werden. Die Wechselkurse sollten innerhalb einer Bandbreite von 1% der festgelegten Parität, seit Dezember 1971 von 2,25% gehalten werden. Seit der 2. Änderung des IWF-Abkommens vom April 1978 sind die Mitglieder in der Wahl ihres Wechselkurssystems frei. Verboten sind Wechselkursmanipulationen, gefordert ist eine auf Stabilität ausgerichtete binnenwirtschaftliche Finanz- und Wirtschaftspolitik mit dem Ziel der Dämpfung von Wechselkursschwankungen. Der IWF überwacht die Wechselkurspolitik der Mitgliedsländer. Seit 1986 ist der IWF verstärkt auch im Bereich der Förderung der Entwicklungsländer tätig. Dazu werden Sonderfazilitäten (Strukturanpassungsfazilität, SAF) und erweiterte Strukturanpassungsfazilitäten (ESAF) unter wirtschaftspolitischen Auflagen (Konditionalität) ermöglicht. SAF- und ESAF-Mittel werden zu 0,5 % Zinsen p.a. bei Laufzeiten von zehn Jahren einschließlich fünf tilgungsfreien Jahren vergeben. Voraussetzungen von SAF und ESAF ist ein Policy Framework Paper (PFP), das gemeinsam von Weltbank, IWF und den nationalen Behörden ausgearbeitet wird und die gesamtwirtschaftlichen und strukturpolitischen Ziele des kreditnehmenden Landes für die drei folgenden Jahre umreißt. Die sozialen Auswirkungen der wirtschaftspolitischen Strategie werden dabei ebenfalls analysiert. Bisher wurden 37 Ländern SAF- und 38 Ländern ESAF-Fazilitäten gewährt. 1993 wurde eine System-Transformationsfazilität (STF) für jene Mitgliedstaaten eingerichtet, die in einem Systemübergang stehen und ernsthafte Zahlungsbilanzprobleme haben. Die Konditionalität liegt hierbei unterhalb der normalen IWF-Programmkonditionalität und enthält Maßnahmen, die den Anpassungsprozeß beschleunigen. - 6. Bewertung: Der IWF hat zur Linderung von Währungskrisen beigetragen. Wegen fehlender Disziplin des Reservewährungslandes USA geriet es ab 1970 in Schwierigkeiten, die zum Aufheben der festen Wechselkurse führte. Mit der Weltbank hat der IWF zur Überwindung des Problems der Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer beigetragen. Eigentlich konzipiert für kurzfristige Hilfen bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten, verschiebt sich der Aufgabenbereich des IWF in Richtung längerfristiger Finanzierung, insbes. durch mittelfristige Kredite zum Zwecke der Strukturanpassung in Entwicklungsländer. - 7. Publikationen: umfangreiche Publikationstätigkeit, u. a. IWF-Survey (23 Ausgaben im Jahr) in englisch, französisch und spanisch; Finance and Development (vierteljährlich) zusammen mit der Weltbank in englisch, französisch, spanisch, deutsch, portugiesisch, arabisch und chinesisch; IWF-Staff-Papers (vierteljährlich): wissenschaftliche Publikation in englisch; World-Economic-Outlook (halbjährlich) u. a. m.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
IW
IWH

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Betriebs- und Geschäftsgeheimnis | Verantwortlicher Aktuar | free trade zone | Fremdenverkehrsort | bestätigter Scheck
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum