Teil der Reserveposition im IWF. Die Höhe der Reservetranche bemißt sich nach der Subskriptionsverpflichtung des betreffenden IWF-Mitglieds; diese entspricht der IWF-Mitgliedsquote, die zu 25% in Sonderziehungsrechten (früher in Gold) und zu 75% in nationaler Währung einzuzahlen ist. Zur Reservetranche zählen alle Subskriptionsleistungen abzüglich des vom IWF nicht für seine Ausleihung eingesetzten, vom Mitglied in eigener Währung erbrachten Teils der Subskription. Bei Ländern mit einer nicht konvertierbaren, d. h. vom IWF nicht für Ausleihungen verwendbaren Währung (v. a. Entwicklungsländer) entspricht die Reservetranche demnach dem in Sonderziehungsrechten eingezahlten Betrag.