I. Statistik: Bezeichnung für die durch Anbau von Nahrungsmitteln und Futtermitteln sowie durch sonstige landwirtschaftliche Nutzung bewirtschaftete landwirtschaftlich genutzte Fläche.
II. Staatsrecht: Bezeichnung für staats- oder verwaltungspolitisch abgegrenzte Gebiete, z. B. Länder der Erde. Die Länder der Bundesrep. D. sind in der Präambel des Grundgesetzes aufgezählt. - Vgl. auch Einigungsvertrag.