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IMF-Interimsausschuß
1974 vom Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) eingesetzter Beratungsausschuß zur Überwachung und Weiterentwicklung der internationalen Währungsordnung. - Seine 22 Mitglieder setzen sich aus je 11 aus Industrieländern und Entwicklungsländern zusammen. Mitglieder sind IWF-Gouverneure derjenigen Mitgliedsländer, die auch Exekutivdirektoren des IWF stellen. - Tätigkeiten: Der IWF-IMF-Interimsausschuß löste im Herbst 1974 den Zwanzigerausschuß auf, der beauftragt wurde, grundlegende Reformen des Weltwährungssystems vorzubereiten. Scheitern der Reformvorschläge führten zum IMF-I., der keine formelle Entscheidungsbefugnisse hat. Trotz Beraterfunktion hat er im Laufe der Zeit ein solches politisches Gewicht erhalten, daß er praktisch die Rolle eines Leitungsgremiums im IWF übernahm. Der IMF-IMF-Interimsausschuß kann in einen Rat auf Ministerebene umgewandelt werden, der dann Beschlußvollmachten hätte, wenn der Gourverneursrat mit 85% aller Stimmen dies beschließt. Der IMF-IMF-Interimsausschuß hat verantwortlich an der 2. Änderung des IWF-Abkommens mitgewirkt, die zur Anpassung nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems notwendig wurde.
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