Bezeichnung für die Tatsache, daß der Internationale Währungsfonds (IWF) seinen Mitgliedern Kredite zur Finanzierung von Zahlungsbilanzdefiziten, die die Reservetranche übersteigen, nur unter wirtschafts- und währungspolitischen Auflagen gewährt. Bezweckt wird, daß das kreditnehmende LandMaßnahmen zum Abbau seines Zahlungsbilanzdefizits ergreift und damit längerfristig weder sich übermäßig verschulden muß noch Veranlassung zur Sanierung der Zahlungsbilanz durch Einsatz protektionistischer Instrumente (z. B. Devisenbewirtschaftung) hat. - Inhalt der Auflagen: Da die Zahlungsbilanzdefizite i. d. R. aus einer Überbewertung der Währung des betreffenden Landes resultieren, beinhalten die Auflagen v. a. eine Währungsabwertung sowie eine Bekämpfung der Ursachen der Überbewertung, i. d. R. die hohe Inflation. Da diese besonders in Entwicklungsländern oft auf Defizite im Staatshaushalt zurückzuführen ist, die durch geldmengenwirksame Zentralbankkredite finanziert werden, zielen die Auflagen ferner auf eine Haushaltssanierung durch Ausgabenkürzungen und Einnahmesteigerungen. - Vgl. auch Bereitschaftskreditabkommen.