stand-by arrangement, Übereinkunft, in dem der IWF einem seiner Mitglieder innerhalb eines festgelegten Zeitraums (meistens ein Jahr) in limitiertem Ausmaß Ziehungsrechte zur Finanzierung von Zahlungsbilanzdefiziten einräumt. Voraussetzung ist, daß das Mitglied in einer Absichtserklärung ("letter of intent") die beabsichtigten wirtschafts- und währungspolitischen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Zahlungsbilanzausgleichs darlegt (Konditionalität). Der Zahlungsbilanzbedarf braucht bei Abschluß des Bereitschaftskreditabkommen noch nicht vorzuliegen; sobald er eintritt, kann der Kredit abgerufen werden.