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Inhaltsangabe

bestimmte Kennzeichnung der Beschaffenheit von Waren. Unter Strafandrohung vorgeschrieben nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Ausgestaltung der Verpackung und die Bezeichnung von bestimmten Lebensmitteln sind festgelegt, um irrtümliche Vorstellung des Käufers über Menge und Beschaffenheit der zum Verkauf gestellten Lebensmittel auszuschließen (§§ 16 ff., 51 ff. LMBG).

 

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