derjenige Teil eines Strafgesetzes, der bestimmt, welche Strafe die Verwirklichung eines strafrechlichen Tatbestandes durch den Täter für diesen zur Folge haben kann. Sie ist absolut bestimmt, wenn der Richter kein Strafzumessungsermessen hat. Sie ist relativ bestimmt, wenn das Gesetz nur einen Strafrahmen gibt, sowohl nach Strafart als innerhalb der Strafart. - Strafe: lebenslange oder zeitige Freiheitsstrafe und Geldstrafe, Nebenstrafen. Bei Ordnungswidrigkeiten Geldbuße.