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Freiheitsstrafe
Strafe, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist. Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht. Das Mindestmaß der zeitigen Freiheitsstrafe beträgt einen Monat, höchstens fünfzehn Jahre (§ 38 StGB). - Der Begriff der Freiheitsstrafe ist 1970 an die Stelle von Haft, Gefängnis und Zuchthaus getreten. - Vgl. auch Strafvollzug.
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