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Behörde

Organ der Staatsgewalt, das auf gesetzlicher Grundlage in das Gefüge der äußeren Verfassung des Staates eingegliedert ist. Behörde sind Träger öffentlicher Rechte; sie haben mit staatlicher Autorität alle Angelegenheiten des Staates wahrzunehmen. Bei ihr beschäftigte Personen können Beamte sein oder Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes. - Einteilung der B.: (1) oberste Bundesbehörden (z. Behörde Bundesministerium, Bundeskanzleramt, Bundesrechnungshof); (2) Bundesoberbehörden und obere Bundesbehörden (z. Behörde Bundeskriminalamt); (3) nachgeordnete mittlere Behörden (Oberfinanzdirektion etc.); (4) untere Behörden (Kreiswehrersatzämter, Wasser- und Schiffahrtsämter etc.).

 

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