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Autorität

Bezeichnung für die Möglichkeiten einer Person, Gruppe oder Institution, Einfluß auf andere Personen auszuüben und den eigenen Willen gegenüber diesen durchzusetzen, wodurch sich ein Verhältnis der Über- und Unterordnung konstituiert. Mit Autorität verbinden sich Herrschaftsansprüche, die in unterschiedlicher Weise begründet sind. Formen der A.: 1. Personale A.: Der Anspruch auf Autorität wird mit personengebundenen Merkmalen (z. B. Körperkraft, Leistung, Alter, Wissen, Erfahrung) begründet; dazu gehören auch irrationale Formen wie die sich aus einem Charisma ableitende Autorität - 2. Funktionale Autorität (professionelle A.): Beruht auf überlegener und nachweisbarer Sachkunde oder Wissen. - 3. Positionale A.: Leitet sich aus der Position, dem Amt oder dem Rang ab und besteht unabhängig von der Person des Positionsinhabers. Die Formen der Autorität überlagern sich. - Wesentlich für die Geltung, Reichweite, Stärke und Dauer einer Autorität und des aus ihr abgeleiteten Herrschaftsanspruchs ist die Anerkennung der Legitimität dieses Anspruchs durch die Beherrschten. - Mit dem Begriff Autorität werden weiterhin Einrichtungen, Institutionen und Symbole als Repräsentanten und Träger anerkannter Werte sowie Personen, die aufgrund sittlich-moralischer Qualitäten anerkannt werden, bezeichnet. - Vgl. auch Bürokratie.

 

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