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Beschäftigte
I. Arbeits- und Lohnsteuerrecht: Vgl. unständig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Aushilfsarbeitsverhältnis.
II. Amtliche Statistik: Personen, die in Betrieben, Unternehmen oder Arbeitsstätten tätig sind und entweder in einem Arbeitsvertrags- bzw. Dienstverhältnis oder in einem Eigentümer-, Miteigentümer- oder Pachtverhältnis zum Betrieb, Unternehmen oder zur Arbeitsstätte stehen. Probleme bei der Abgrenzung der Beschäftigte durch unterschiedliche Erhebungseinheiten: In den Betriebsstatistiken und Arbeitsstättenzählungen ist Erhebungseinheit das Unternehmen, der Betrieb oder die Arbeitsstätte, die jeweils Angaben über ihre B., d. h. Beschäftigungsfälle, melden; bei den Volks- und Berufszählungen und beim Mikrozensus werden dagegen Personen befragt. - Vgl. auch Beschäftigtenstatistik.
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