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Mikrozensus
Repräsentativstatistik auf der Grundlage der Stichprobentheorie zur Erfassung bevölkerungs- und erwerbsstatistischer Daten zwischen zwei Totalerhebungen (Volkszählungen). In der Bundesrep. D. erstmals 1957 durchgeführt. Der Mikrozensus stellt für eine Vielzahl verschiedener Zwecke Daten bereit und nimmt deshalb eine zentrale Stellung im System der amtlichen Statistik ein. - Rechtsgrundlage: Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusgesetz) vom 10. 6. 1985 (BGBl I 955), nebst MikrozensusVO vom 14. 6. 1985 (BGBl I 967). - Befragung in jährlichen bis dreijährlichen Abständen zwischen 0,1 und 1% der Bevölkerung (ca. 230 000 Haushalte) durch Interviewer. - Ergebnisse: Bevölkerungsstruktur, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung und Familien, Arbeitsmarkt, berufliche Gliederung und Ausbildung, Wohnverhältnisse. Im einzelnen: a) Jährlich bei 1%: Haushalte und Personen, Wohnungs-, Haushaltszugehörigkeit und Familienzusammenhang, Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit; Nutzung und Alter der Wohnung; Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit, überwiegender Lebensunterhalt; Krankenversicherungsschutz und gesetzliche Altersvorsorge. Außerdem bei 0,1% (freiwillig): Urlaubs- und Erholungsreisen. - b) Zweijährlich bei 1%: Beruf, höchster Schul- oder berufsbildender Abschluß; Art und Größe des Gebäudes, Nutzung und Ausstattung der Wohnung, Zahl der Räume, Mieten. - c) Dreijährlich bei 1%: Gemeinde der Arbeits-/Ausbildungsstätte, benutztes Verkehrsmittel, Entfernung und Zeitaufwand für den Weg; bei 0,5% (freiwillig): Krankheiten, Verletzungen, Unfälle, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Vorsorge, Risiken, Behinderung; bei 0,25%: private und betriebliche Altersvorsorge, Lebensversicherung.
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